Für den Inhalt verantwortlich:
ATELIER JOHANNA LEIPOLD
Kurzheim 23, 8793 Trofaiach-Gai, AT
johanna.leipold@aon.at
Tel. Austria National +43 3847 3117
Mobil Phone Austria +43 676 4770426
Angebot
Die Angebote sind insoferne unverbindlich, als kleine farbliche Abweichungen gegenüber unseren Abbildungen aus technischen Gründen möglich sind. Für die Richtigkeit der Beschreibungen garantiert
der Verkäufer.
1. Urheberrecht
1.1 Urhebererklärung
Die Künstlerin versichert, dass sich das Werk in ihrem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Sie versichert darüber hinaus, dass das Werk ihre eigenständige Arbeit ist.
1.2 Nutzung und Verwertung
Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung der Künstlerin erlaubt und gilt nur für den vereinbarten Zeitraum und Zweck.
Mit dem Besitz des Werkes sind - sofern nicht anders vereinbart - keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.
1.3 Namensnennung
Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Künstlerin
(Urheber) zu nennen.
1.4 Angemessene Vergütung
Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat die Künstlerin Anspruch auf angemessene Vergütung.
1.5 Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses der Künstlerin.
Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis der auf den Unterlagen genannten Künstlerin und unter Nennung ihres Namens veröffentlicht werden.
1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.
1.7 Folgerecht/Zugangsrecht
Das Folgerecht und das Zugangsrecht werden anerkannt. Besitzerwechsel müssen bekanntgegeben werden.
Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar, dem Künstler das verkaufte Werk vorübergehend zur Nutzung
(z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.
2. Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien
2.1 Übergabe des Werkes
Die Künstlerin ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu
übergeben.
2.2 Präsentation / Technische Voraussetzungen
Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstlerin und Nutzer einvernehmlich.
2.3 Veranstaltungen
Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit der Künstlerin zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist sie dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Auf die Anwesenheit der Künstlerin ist in allen Werbematerialien hinzuweisen.
2.4 Publikationen/Katalog
Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden von dem Nutzer getragen. Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der Publikationen und/oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im Einvernehmen beider Vertragspartner. Die Künstlerin erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung.
2.5 Haftung
Die Künstlerin haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
2.6 Garantie/Reparatur
Garantieleistungen der Künstlerin sind ausgeschlossen.
2.7Vernichtung/Zerstörung/Diebstahl/Beschädigung/witterungsbedingte Schädigung
Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern.
Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist der Nutzer bzw. der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin unverzüglich zu unterrichten; das Recht der Künstlerin zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt.
2.8 Beabsichtigte Vernichtung durch den Eigentümer
Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin vorab zu unterrichten und mit ihr eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. das Werk kostenfrei zurückzugeben.
2. 9 Rückgabe des Werkes
Wird das Werk dem Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist er verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung der Künstlerin. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlungsfrist
Sämtliche Ansprüche der Künstlerin auf Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der von der Künstler in geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen.
3.2 Mehrwertsteuer
Die Künstlerin ist als KleinunternehmerIn nicht steuerpflichtig.
3.3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Gesamtpreises als auch der Vergütungen für zusätzliche Leistungen der Künstlerin verbleibt das Kunstwerk iin ihrem Eigentum .
4. Aufhebung und Kündigung von Verträgen
4.1 Form
Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.
4.2 Aufhebung/Kündigung durch den Nutzer
Im Falle der Aufhebung/Kündigung durch den Nutzer wird ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.
4.3 Absage im Krankheitsfall
Bei einer Absage wegen Krankheit der Künstlerin ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.
5. Sonstige Vereinbarungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages undurchführbar sein, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages nicht. Es gilt dann diejenige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken dieses Vertrages.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Wohnsitz der Künstlerin als vereinbart.